
Von der Summe des Kern- und Ergänzungskapital s sind abzuziehen: 1. Beteiligungen an Instituten - ausgenommen KAG - und Finanzunternehmen von mehr als 10% des Kapital s dieser Unternehmen ; die BaFin kann auf Antrag des Instituts Ausnahmen zulassen, wenn das Institut Beteiligungen eines anderen Instituts oder eines Finanzunternehmen s vorüberg......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/abzugsposten-beim-haftenden-bankei
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